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   VGH Bayern, 25.10.2012 - 21 ZB 12.539   

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https://dejure.org/2012,33242
VGH Bayern, 25.10.2012 - 21 ZB 12.539 (https://dejure.org/2012,33242)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.10.2012 - 21 ZB 12.539 (https://dejure.org/2012,33242)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 21 ZB 12.539 (https://dejure.org/2012,33242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Waffenbesitzkarte; Widerruf; Jagdschein; Ungültigerklärung und Einziehung; Fünfjahreszeitraum; Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Beleidigung; Berücksichtigung früherer Verurteilungen

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 5, § 45 WaffG, § 17, § 18 BJagdG
    Waffen- und Jagdrecht: Bedeutung länger zurückliegender Straftaten bzw. Verurteilungen | Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Zuverlässigkeit; Strafrechtliche Verurteilung; 5-Jahres-Frist; "letzte Verurteilung"

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 5, § 45 WaffG, § 17, § 18 BJagdG
    Waffen- und Jagdrecht: Bedeutung länger zurückliegender Straftaten bzw. Verurteilungen | Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Zuverlässigkeit; Strafrechtliche Verurteilung; 5-Jahres-Frist; "letzte Verurteilung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    Zur waffen- und jagdrechtlichen "Unzuverlässigkeit” aufgrund begangener Straftaten

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2005 - 20 E 1525/04
    Auszug aus VGH Bayern, 25.10.2012 - 21 ZB 12.539
    Geldstrafen von weniger als 60 Tagessätzen wegen einer vorsätzlichen Straftat sollen nach dem Gesetz nur dann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen, wenn sie mindestens zweimal rechtskräftig innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren verhängt werden (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 a WaffG; vgl. auch Apel/Bushart, Waffenrecht, Band 2, 3. Auflage 2004, RdNr. 26 zu § 5 WaffG; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.01.2005 Az. 20 E 1525/04 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2018 - 20 B 704/17

    Erfüllen der tatbestandlichen Voraussetzungen der regelhaft anzunehmenden

    vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 B 22/16 -, juris; a. A.: Bay. VGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 21 ZB 12.539 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2018 - 1 S 2749/17

    Auslegung des WaffG 2002 § 5 Abs 2 Nr 1

    Die vom Antragsteller herangezogene Auffassung des Bayerischen VGH (Beschl. v. 25.10.2012 - 21 ZB 12.539 - juris Rn. 12), dass Geldstrafen von weniger als 60 Tagessätzen wegen einer vorsätzlichen Straftat nur dann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen, wenn sie mindestens zweimal rechtskräftig innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren verhängt werden, trifft - wie bereits das Verwaltungsgericht dargelegt hat (ebenso OVG Bremen, Beschl. v. 10.05.2016 - 1 B 22/16 - juris Rn. 22) - nicht zu.
  • VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen

    Selbst wenn man im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht mehr auf die mit 80 Tagessätzen bewertete Einzeltat aus dem Urteil des Amtsgerichts ... rekurrieren könnte, weil seit deren Rechtskraft inzwischen mehr als fünf Jahre vergangen sind (zum Streitstand vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 1 S 2749/17 -, juris Rdnr. 6 f., andererseits BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 21 ZB 12.539 -, juris Rdnr. 12), so liegen nunmehr jedenfalls mehrere weitere Verurteilungen wegen vorsätzlicher Taten vor.
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17

    Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung

    Dem Eingreifen der Regelvermutung des § 17 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. a BJagdG steht somit entgegen, dass der wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung verurteilte Kläger bereits im Februar 2005 aus der Justizvollzugsanstalt entlassen wurde und damit seit dem Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung am 27.09.1988 auch unter Nichteinrechnung seiner Anstaltsverwahrung (mehr als) fünf Jahre bereits vor der Antragstellung im Februar bzw. April 2015 vergangen sind.(vgl. dazu allgemein auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 25.10.2012 - 21 ZB 12.539 -, juris, Rz. 12) Erst recht gilt dies hinsichtlich des für das Verpflichtungsbegehren des Klägers maßgeblichen Zeitpunkts der mündlichen Verhandlung am 12.12.2018.(zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.11.2017 - 1 A 425/17 -, juris, Rz. 7).
  • VG München, 08.03.2022 - M 7 K 19.6172

    Ablehnung der Erteilung einer Waffenbesitzkarte wegen strafrechtlicher

    Denn nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen der regelhaft anzunehmenden waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG aufgrund wiederholter einschlägiger strafrechtlicher Verurteilungen zu Geldstrafen von jeweils weniger als 60 Tagessätzen erfüllt, auch wenn nur die letzte dieser Verurteilungen noch nicht seit fünf Jahren rechtskräftig ist (vgl. OVG NW, B.v. 7.2.2018 - 20 B704/17 - juris Rn. 15; VGH BW, B.v. 20.2.2018 - 1 S 2749/17 - juris Rn. 5; OVG Bremen, B.v. 10.5.2016 - 1 B 22/16 - juris Rn. 22; Gade, WaffG, 2. Aufl. 2018, § 5 Rn. 22a; Adolph in Adolph/Brunner/Bannach, Waffenrecht, Stand: Oktober 2021, § 5 WaffG Rn. 63; a.A. BayVGH, B.v. 25.10.2012 - 21 ZB 12.539 - juris Rn. 13).

    Im Übrigen wäre vorliegend aber die Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG auch nach der Auslegung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 25.10.2012 - 21 ZB 12.539 - juris Rn. 12) anzunehmen, wonach Geldstrafen von weniger als 60 Tagessätzen wegen einer Katalogstraftat des § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG nach dem Gesetz nur dann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen sollen, wenn sie mindestens zweimal rechtskräftig innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren verhängt werden.

  • VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf eines

    Der Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 25.10.2012 - 21 ZB 12.539 -, Rn. 12, Juris), wonach Geldstrafen von weniger als 60 Tagessätzen wegen einer vorsätzlichen Straftat nur dann die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit begründen können, wenn sie mindestens zweimal rechtskräftig innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren verhängt werden, folgt das Gericht - im Anschluss an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.02.2018, - 1 S 2749/17 -, Rn. 6, Juris) - nicht.
  • VG Würzburg, 20.08.2015 - W 5 K 14.1303

    Anspruch auf Erteilung eines Jagdscheins

    Auf das Urteil des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 2012 (Nr. 21 ZB 12.539) sei zu verweisen.
  • VG Köln, 24.05.2017 - 20 L 987/17

    Entziehung einer waffenrechtlichen Erlaubnis aufgrund der mehrfachen Verurteilung

                  Bay.VGH, Beschluss vom 25.10.2012 -21 ZB 12.539- (juris).
  • VG München, 19.03.2015 - M 7 S 15.229

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Widerruf der Waffenbesitzkarten;

    Daraus schließt die Rechtsprechung, dass die Geldstrafen auch innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren verhängt worden sein müssen (vgl. BayVGH, B. v. 25. Oktober 2012 - 21 ZB 12.539 - juris Rn 12), was vorliegend unproblematisch ist.
  • VG München, 11.06.2021 - M 7 S 21.185

    Widerruf waffen- und sprengstoffrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und

    In diesem Zusammenhang werde auch auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 2012 (21 ZB 12.539) verwiesen.
  • VG Bremen, 17.10.2019 - 5 K 2967/18

    Vorliegen eines Regelbeispiels nach § 7 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 LuftSiG -

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